Dass ein Umzug kein Zuckerschlecken ist, kann jeder nachvollziehen, der bereits einen oder mehrere Umzüge durchgeführt hat. Neben dem Stress, der in dieser Situation alltäglich ist, sollte der Umziehende auch an weitere Bereiche denken, welche wichtig sind und im Falle eines Falles Hilfe anbieten.
Ob ein Sonderurlaub beim Umzug eines Arbeitnehmers existiert, kann nicht pauschal mit ja oder nein beantwortet werden. Im Allgemeinen ist im Arbeits- oder im geltenden Tarifvertrag des Arbeitnehmers geregelt, ob in diesem Zusammenhang zusätzliche freie Tage genommen werden können.
Die Zahlung von Umzugsgeld beziehungsweise die Gewährung von Zuschüssen ist nicht einheitlich und nicht durchgehend regelt. Vom Grundsatz her gilt, dass finanzielle Leistungen vom Arbeitgeber gewährt werden müssen oder können, wenn Arbeitnehmer zu einem Umzug gezwungen sind beziehungsweise unzumutbare Belastungen für ihn entstehen, wenn er bei einem Nicht-Umzug eine neue Beschäftigung aufnimmt. In zwei Fällen bestehen gesetzliche Grundlagen auf die sich Anspruchsberechtigte beziehen können: