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Nachsendeauftrag - Ihre Post zieht nach

Wie kommt die Post am neuen Wohnort an, ohne das alle Freunde, Versicherungen und andere Geschäftspartner einzeln informiert werden müssen? Die Deutsche Post als größter Versanddienstleister in Deutschland bietet einen Nachsendeservice an.

Immer dann, wenn sich die Anschrift ändert, übernimmt das Unternehmen alle bei einem Umzug anfallenden Formalitäten.

Der Nachsendeservice ist gleichbedeutend mit einem Nachsendeauftrag. Unter dieser Bezeichnung fasst die Deutsche Post alle Serviceleistungen an, die bei einem Umzug beachtet werden müssen. Von einem Nachsendeantrag spricht inzwischen niemand mehr. Dieser Begriff stammt noch aus einer Zeit, als beim örtlichen Amt ein formaler Antrag gestellt werden musste.

Die Leistungen des Nachsendeauftrags

Mit Beginn des Nachsendeservices wird die Deutschen Post jegliche Post an die neue Adresse umleiten. Sie adressiert die alle Versandprodukte um und stellt sie wie gewohnt mit dem Postboten zu. Eine Verzögerung bei der Zustellung ist nicht zu erwarten. Bereits im überregionalen Verteilerzentrum wird die persönliche Post umadressiert.

Die Dauer der Nachsendung an die Adresse der neuen vier Wände kann individuell gewählt werden. Beim größten Versanddienstleister Deutschlands kann der Service wahlweise sechs, zwölf oder vierundzwanzig Monate in Anspruch genommen werden. Die Kosten steigen je nach Dauer des Nachsendeauftrags. Er umfasst aber grundsätzlich alle Personen des Haushaltes, muss also nur einmal gestellt werden. Ehepartner müssen nicht einzeln einen Nachsendeservice beantragen, sie können ihn gemeinsam und mit allen Kindern des Haushaltes nutzen.

Welche Postleistungen werden nachgesendet?

Der Nachsendeservice der Deutschen Post bezieht sich nicht auf alle Versandleistungen. Innerhalb der Bundesrepublik werden grundsätzlich Briefe aller Formate, Postkarten sowie Waren- und Büchersendungen an die neue Adresse umgeleitet. Eine detaillierte Liste ist am Ende des Textes ersichtlich. Zu den nicht von einem Nachsendeauftrag betroffenen Postsendungen gehören lose Infopost, Expresssendungen und Pressesendungen.

Um rechtzeitig am neuen Wohnort mit der Post versorgt zu werden, sollte der Nachsendeservice mindestens zwei Wochen vor dem Umzug beantragt werden. In jeder Filiale der Deutschen Post, aber auch im Internet kann ein entsprechender Auftrag erteilt werden. Nach frühestens einer Woche werden Postsendungen umgeleitet.

Was ist zu beachten?

Bequem und sicher wird mit dem Nachsendeservice die Post an die neue Adresse zugestellt. Sehr wichtige Vertragspartner sollte man dennoch persönlich von einem Umzug in Kenntnis setzen. Kreditinstitute, Krankenkassen und Versicherungen sollten rechtzeitig informiert werden. Der Nachsendeauftrag gibt die Sicherheit, dass für mindestens sechs Monate jede Post nachgesendet wird. Wird die Post eines wichtigen Unternehmens noch umgeleitet, kann dieser informiert werden. Die Deutsche Post bietet für die Zwecke auch einem Umzugsservice an. Mit dieser zusätzlichen Leistung kann die Post beauftragt werden, Geschäftspartner über eine neue Adresse zu informieren.

Gültigkeit besitzt der Nachsendeservice für alle Postsendungen, die mit der Deutschen Post zugestellt werden. Sendungen von regionalen Zustellern sind davon nicht betroffen, ebenso andere Paketzusteller nicht. Auch das ist ein Grund, warum wichtige Vertragspartner zusätzlich zum Nachsendeauftrag der Post informiert werden sollten.

Das wird nachgesendet:

  • Postkarten aller Formate
  • Briefsendungen aller Formate
  • Waren- und Büchersendungen
  • Streifbandzeitungen
  • Pakete und kleine Päckchen
  • Telegramme
  • Einschreiben
  • Nachnamesendungen
  • Blindsendungen
  • Verpackte Infopost

Bild: Martin Jäger / pixelio.de