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Umzug für Arbeitslose – Das ist dabei zu beachten

Es gibt einige Leute, die trotz Arbeitslosigkeit einen Umzug planen und sich nicht sicher sind, wie sie diesen am besten angehen sollten. Wer in entweder arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet ist und in eine neue Wohnung oder gar in eine neue Stadt umziehen möchte, der muss seinen Umzug auf jeden Fall dem Arbeitsamt melden.

Auch sonst nicht noch ein paar weitere Faktoren zu beachten. Was man beim Umziehen als Arbeitsloser beachten muss, wird im folgenden Ratgeberartikel genauer erläutert. Außerdem gibt es weitere Informationen rund um das Thema.

Aspekte, die Arbeitssuchende beim Umzug beachten müssen

Wer arbeitslos ist und in eine neue Wohnung ziehen will, der hat die Pflicht, den Umzug beim Arbeitsamt zu melden, sofern er Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt bezieht. Das sollte man so schnell wie möglich erledigen, denn nur wenn man sich rechtzeitig ummeldet, kann man einen finanziellen Nachteil verhindern. Den Umzug in die neue Wohnung kann man entweder online oder telefonisch beim Arbeitsamt melden. Wenn man im Internet auf die Seite der Bundesagentur für Arbeit geht, so kann man dort ein Online-Formular suchen, dass sich Veränderungsmitteilung nennt. Das kann man ganz einfach online ausfüllen und abschicken. Alternativ kann man das Formular auch im Jobcenter vor Ort beziehen. Falls man das beides nicht machen möchte, kann man auch beim zuständigen Arbeitsamt Bescheid sagen.. Ist man arbeitslos und meldet den Umzug in die neue Wohnung nicht, so kann es passieren, dass das Amt die Zahlung des Arbeitslosengeldes einstellt. Der wesentliche Grund dafür ist, dass man nicht mehr für die Arbeitsvermittlung erreichbar ist, was eine Bedingung per Gesetz für die Zahlung des Geldes ist. Auch ein Nachsendeantrag hilft hierbei nicht. Somit sollte man das Beziehen einer neuen Wohnung unverzüglich melden, um einen Ausfall der Zahlungen oder gar die Rückforderung von Geld. Nur mit einem frühen Ummelden ist die Zahlung des Geldes ohne Unterbrechung gewährleistet. Außerdem muss man sich zusätzlich innerhalb von 2 Wochen nach dem Umziehen beim zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden. Auch wenn man das vergisst, kann das Arbeitsamt die Zahlungen einstellen

Wer zahlt die Kosten für das Umziehen?

Abhängig von der Situation ist es möglich, dass das Arbeitsamt sich an den Kosten für das Umziehen in die neue Wohnung beteiligt. Wenn ein Empfänger von ALG 1 zum Beispiel umzieht, da er einen neuen Job in einer anderen Stadt gefunden hat, hat das Arbeitsamt Interesse daran, den Umzug zu unterstützen. Wer arbeitslos ist, der hat meist wenig finanzielle Mittel, um den Umzug aus eigener Kraft zu stemmen. Daher kann es sein, dass das Arbeitsamt finanziell hilft. Notwendig ist für das Arbeitsamt ein Umzug, wenn der Weg zur neuen Arbeit täglich mehr als 2,5 Stunden überschreiten würde. Es werden jedoch nicht alle Einzelkosten übernommen, sondern es wird je nach Einzelfall entschieden.

Kostenübernahme für Umzugsunternehmen

Wer mit einem Unternehmen umzieht, kann auch einen Antrag auf Kostenübernahme beim Amt stellen. In etwa 30 bis 40 Prozent der Fälle übernimmt das Amt oder der neue Arbeitgeber die Kosten. Für die Übernahme vom Amt ist die Voraussetzung, dass man mindestens 3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen vorlegen kann und zusätzlich den Mietvertrag.