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Umzug und Versicherung - Wer haftet bei Schäden?

Dass ein Umzug kein Zuckerschlecken ist, kann jeder nachvollziehen, der bereits einen oder mehrere Umzüge durchgeführt hat. Neben dem Stress, der in dieser Situation alltäglich ist, sollte der Umziehende auch an weitere Bereiche denken, welche wichtig sind und im Falle eines Falles Hilfe anbieten.

Hierzu zählt nicht nur die eigentliche Organisation, sondern auch die Weitergabe der neuen Adresse sowie die Beauftragung eines Umzugsunternehmens oder die Hilfe privater Freunde und der Familie. Nicht zu vergessen sind die Versicherungen, denn diese sollten schon im Vorfeld über die neue Anschrift informiert werden. Ebenfalls ist es sehr wichtig die Versicherungsunterlagen der Helfer und der Eigenen zu kennen, um im Falle eines Schadens finanziell abgesichert zu sein. Hierunter fallen auch die Versicherungspolicen des eventuell beauftragten Umzugsunternehmens.

Die eigene Versicherung prüfen

Der Umzug ist so weit organisiert, dann heißt es jetzt, die eigenen Versicherungspolicen durchzuschauen und die neue Adresse zu übermitteln. Dieses ist von Vorteil, dass bei einem Schaden, der während des Umzuges geschieht die alte sowie die neue Adresse versichert ist. Im Falle eines Schadens tritt hier die Haftpflichtversicherung ein. Allerdings ist es sehr wichtig, die Vertragsunterlagen im Vorfeld durchzulesen, denn oftmals wird ein Schaden während eines Umzuges ausgeschlossen. In diesem Fall sollte noch vor dem Stichtag ein Gespräch mit dem Versicherungsunternehmen durchgeführt werden. Ebenfalls ist es von Bedeutung schon die neue Wohnungsgröße zu übermitteln, sodass, sollte ein Schaden in der neuen Adresse auftreten, keine Unterversicherung vorhanden ist.

Versicherungen der Helfer prüfen

Wer einen Umzug in Eigenregie plant und durchführen möchte ist auf Helfer angewiesen. Hierbei spielt es keine Rolle ob es sich um Freunde oder der Familie handelt, denn auch hierbei können eventuelle Missgeschicke geschehen, welche von der Versicherung abgedeckt sein sollten. In diesem Moment tritt auch die Haftpflicht des Helfers ein, allerdings muss stets nachgewiesen werden, dass der Schaden grob fahrlässig erfolgte. Die eigene Haftpflichtversicherung tritt im Falle eines Schadens nur ein, wenn es sich um eine Gefälligkeit handelt. Als Erklärung ist hierbei angegeben, eine Gefälligkeit tritt in diesem Moment ein, wenn der Helfende keine finanzielle Gegenleistung erhält. Allerdings ist auch in diesem Moment sehr wichtig, das diese Klausel in der Versicherungspolice verzeichnet ist. Sollte dieses nicht der Fall sein, ist ebenfalls ein Anruf bei der Versicherungsgesellschaft sehr wichtig. Gute Gründe, die dafür sprechen, dass auch die Helfer ausreichend versichert sind.

Ein Umzugsunternehmen wird beauftragt

Wer sich den Stress eines Umzuges nicht antun möchte, der kann sich zu jeder Zeit ein Umzugsunternehmen beauftragen, welche die Arbeiten übernehmen. In diesem Moment sind auftretenden Schäden abgesichert, allerdings sollten auch in diesem Moment die Vertragsunterlagen genau studiert werden, denn die Versicherung des Umzugsunternehmens kann abweichende Klauseln enthalten. Die Versicherung des Unternehmens kommt in den meisten Fällen nur auf, wenn der Umziehende alle Arbeiten in die Hände des Unternehmens legt. Hierzu zählt das Ein- und Auspacken der Umzugskartons, der Ab- und Aufbau der Möbel und elektrischen Geräte und eventuell die Säuberung der alten Wohnung. Ein Grund, der bei der Auftragserteilung mitbedacht werden sollte. Dieses Unternehmen kosten zwar unter dem Strich ein wenig mehr, aber stressfreier und finanziell gut abgesichert kann kein Umzug sonst erfolgen.

Bild: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de