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Die wichtigen Behördengänge nach einem Umzug

Endlich, der Umzug in die neue Wohnung ist geschafft, aber mit dem Wohnungswechsel ist nur die halbe Arbeit geschafft. Nun folgt der Gang zu den Behörden, um diese über die Ummeldung in Kenntnis zu setzen. Nach einem Umzug ist man verpflichtet, sich nach einem Wohnungswechsel ordnungsgemäß und vor allem zeitnah umzumelden.

Im folgenden Text werden für Sie die wichtigsten Behörden aufgelistet, bei denen Sie den Umzug melden müssen.

Rathaus oder Bürgeramt in der neuen Stadt

Ziehen Sie in eine neue Stadt, müssen Sie nach Ihrem Umzug eine Ummeldung im Einwohnermeldeamt vornehmen. Hier bekommen Sie in ihren Personalausweis und Reisepass die neue Adresse eingetragen. Benötigen Sie Parkausweise oder müssen sich für die Abfallentsorgung anmelden, so können Sie auch dies im Rathaus oder Bürgeramt erledigen? Für Ihren Hund benötigen Sie auch eine Ummeldung? Dann können Sie auch dies hier erledigen.

Ummeldung beim Finanzamt, Banken und Straßenverkehrsamt

In diesen Behörden müssen Sie sich nach einem Wohnungswechsel ebenfalls melden. Ziehen Sie in eine andere Stadt, so müssen Sie sich bei dem vorherigen Finanzamt abmelden. Bei einem Umzug innerhalb der gleichen Stadt kommt es zu einer Ummeldung, damit die Postzustellung gewährleistet ist. Bei Ihrer Bank oder Kreditinstitution reicht es, wenn Sie nach Ihrem Umzug die neue Adresse angeben. Ähnlich wie beim Finanzamt sieht es beim Straßenverkehrsamt aus. Findet der Wohnungswechsel innerhalb der gleichen Stadt statt, müssen Sie lediglich der Kfz-Versicherung die neue Adresse melden. Sie ziehen in eine andere Stadt? Dann wird der Gang zur Behörde nicht erspart bleiben. Auf dem Straßenverkehrsamt müssen Sie das Auto ummelden und sich gegebenenfalls neue Kennzeichen ausstellen lassen.

Rund um die Versicherungen

Selbstverständlich sind Sie dazu verpflichtet, auch Ihren diversen Versicherungen wie Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung die neue Adresse zu übermitteln.

GEZ, Post, Energieversorgung und Medien

Um späteren Ärger mit Behörden zu vermeiden, aber auch um Strom und moderne Medien in der neuen Wohnung zu haben, melden Sie auch folgenden Behörden und Anbietern Ihren Umzug. Zum einen der Gebühreneinzugszentrale, damit die alte Wohnung abgemeldet wird und die neue Wohnung angemeldet und Sie ordnungsgemäß die Rundfunkbeiträge zahlen können. Bei der Post können Sie ihren Wohnungswechsel melden und damit einen Nachsendeauftrag beantragen, damit ihre Post von ihrer alten Adresse zu Ihnen an Ihre neue Adresse geliefert wird. Hierfür müssen sie nicht in die Behörde gehen, Sie können den Nachsendeantrag auch online beantragen. Auch Ihrem Energieversorger sollten Sie den Wohnungswechsel melden, damit auch hier Ihre alte Wohnung abgemeldet wird und die neue Wohnung angemeldet werden kann. Das Gleiche gilt für Anbieter für Telefon, Internet und Fernsehen.

Personenbezogene Ummeldungen

Bei folgenden Behörden müssen Sie sich selbstverständlich nur melden, wenn Sie von dort beispielsweise Leistungen beziehen. Dazu zählen die Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Sozialamt und das Amt für Ausbildungsförderung, um weiterhin Arbeitslosengeld, Kindergeld, Sozialhilfe oder BAföG zu erhalten.