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Wohnungsbesichtigung und Umzug trotz Kontaktverbot

Deutschland sowie der Rest der Welt stehen vor Problemen, wie sie noch nie da waren. Corona oder Covid-19 hält die gesamte Welt in Atem, denn beinah das ganze wirtschaftliche Leben ist zum Stillstand gekommen. Geschäfte, Dienstleister und Ämter arbeiten teilweise nur von zuhause aus und man befindet sich selbst eher zuhause als draußen.

Wer nun auf der Suche nach einer Wohnung ist, eine Wohnungsbesichtigung oder schon einen Umzug geplant hat, dem macht Corona mit dem Kontaktverbot einen Strich durch die Rechnung. Sie stehen kurz vor einem Umzug in eine neue Wohnung oder wollten eine Wohnungsbesichtigung organisieren und wissen nun nicht ob dies möglich ist, da es ja ein sogenanntes Kontaktverbot gibt. Im Folgenden werden einige Problemstellungen erläutert, die sich in der aktuellen Corona-Krise auftun, wenn es um Wohnungsbesichtigung, neue Wohnung oder Umzug geht.

Sind Wohnungsbesichtigung und Umzug wegen Kontaktverbot verboten?

Das Virus namens Corona verunsichert momentan den ganzen Erdball und versetzt alle in Schrecken. Wenn Sie bereits eine Wohnungsbesichtigung geplant hatten, empfiehlt es sich, diese zu verschieben in die Zeiten, in denen die Maßnahmen, wie das Kontaktverbot zum Beispiel, wieder gelockert werden. Es gibt zwar kein juristisches Urteil, das eindeutig ist, jedoch kann, wenn die Wohnungsbesichtigung sehr wichtig ist, möglicherweise auch ein Termin ausgemacht werden, bei dem alle Hygienemaßnahmen eingehalten werden, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren und das Kontaktverbot nicht verletzt wird. Bei Umzügen gestaltet sich die Sache schon komplizierter. Sie müssen eine Umzugsfirma finden, die bereit ist, trotz Corona und Kontaktverbot Den Umzug in die neue Wohnung durchzuführen. Wenn Sie sich in Quarantäne befinden, dann dürfen Sie die Wohnung oder den Wohnort nicht verlassen und auch an einen Umzug ist auf keinen Fall zu denken. Der Umzug sollte innerhalb Deutschland erfolgen, denn in anderen Ländern gelten wieder andere Gesetze und Vorschriften.

Wie lassen sich trotz Corona eine Wohnungsbesichtigung oder ein Umzug in eine neue Wohnung bewerkstelligen?

Wenn alle Maßnahmen, die der Hygiene dienlich sind, eingehalten werden, wird das Risiko einer Ansteckung deutlich reduziert. So gilt es auf jeden Fall eine Maske und Handschuhe zu tragen, anderthalb Meter Abstand zu anderen Personen zu halten, was beim Transportieren von Möbeln nicht immer leichtfällt. Es ist sinnvoll, sich des Öfteren die Hände mit Seife zu waschen und sich nicht ins Gesicht zu fahren oder sich die Hände zu schütteln. Beim Niesen oder Husten gelten ebenfalls Maßnahmen, die gewährleisten, dass man den anderen nicht mit Tröpfcheninfektion ansteckt.

Besonderheiten beim Umzug in eine neue Wohnung wegen Kontaktverbot

Wenn Sie keine Umzugsfirma finden, dürfen Sie auch Angehörige engagieren, bei denen dieselben Vorschriften zu befolgen sind. Wegen Corona müssen die Fahrzeuge der Umzugsfirma öfters desinfiziert werden, die Verpackungsmaterialien, die normalerweise von der Umzugsfirma entsorgt werden, bleiben aufgrund der Infektionsgefahr mit Corona dem Kunden zur Entsorgung. Obwohl keine offizielle Maskenpflicht gilt, lässt sich das Anlegen eines Mund-Nasen-Schutzes nur wärmstens empfehlen, um nur ja kein Risiko einzugehen, sich mit Corona zu infizieren.