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Sind Wohnungsbesichtigungen und Umzüge trotz Corona möglich?

Vor einigen Monaten gab es ein Ereignis, welches die ganze Welt erschütterte. Das Corona Virus brach bei einem Vorfall in China aus und verbreitete sich über die ganze Welt. Viele Millionen Menschen erkrankten an dem Virus, dessen Symptome der einer Erkältung ähneln. Mehrere Hunderttausende Menschen starben sogar.

Alle mussten zuhause in Quarantäne bleiben und durften nur im Notfall raus um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Heute hat sich die Lage etwas verbessert und es gibt immer weniger Neuinfizierte. Allerdings legen das Gesundheitsamt und die Politiker Maßnahmen in allen Bundesländern fest, damit sich die Situation einerseits nicht verschlimmert, andererseits, damit die Menschen wieder etwas in ihren normalen Alltag starten können und die Wirtschaft nicht zusammenbricht. Neben dem Kontaktverbot gehört zu diesen Maßnahmen zum Beispiel: In der Öffentlichkeit eine Maske tragen, große Menschenmengen vermeiden, öfter die Hände waschen und desinfizieren oder Abstand zu anderen halten. Viele Menschen hatten Pläne dieses Jahr, die sie leider nicht umsetzen können, wie zum Beispiel in den Urlaub fahren oder ein Festival besuchen. Aber wie sieht es mit dem Umzug in Berlin oder in den anderen Bundesländern aus? Sie wollten eigentlich eine Wohnungsbesichtigung machen und in eine neue Wohnung ziehen? Im Folgenden wird geklärt, ob ein Wohnungswechsel in der aktuellen Corona Situation möglich ist.

Ist ein Umzug möglich?

Generell gilt, dass ein Wohnungswechsel auch aufgrund der aktuellen Lage möglich ist. Allerdings nur, wenn es wirklich sein muss. Wenn Sie noch ein Jahr warten können, sollten Sie dies tun. Eine Umzugsfirma können Sie problemlos beauftragen, allerdings auch hier das Kontaktverbot beachten. Falls Sie Ihre Wohnung renovieren wollen, wird in zwei Fällen unterschieden. Wenn in dem entsprechenden Bundesland ein Kontaktverbot vorliegt, können Sie Ihre Wohnung jederzeit renovieren, allerdings müssen auch hier die vorliegenden Maßnahmen eingehalten werden. Falls es in dem Bundesland eine Ausgangsbeschränkung gibt, sollte die Renovierung nur in sehr dringenden Fällen ausgeführt werden. Ansonsten sollten Sie es auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

Dürfen Wohnungsbesichtigungen stattfinden?

Grundsätzlich gilt, dass in der momentanen Corona Situationen keine Wohnungsbesichtigungen stattfinden dürfen. Falls aber aufgrund von Obdachlosigkeit oder in dringendsten Notfällen ein Umzug oder Wohnungswechsel stattfinden muss, können Sie eine Wohnungsbesichtigung durchführen. Auch hier gelten aber die Maßnahmen, die dringend eingehalten werden müssen.

Worauf muss dabei geachtet werden?

Sie sollten sowohl im Falle eines Umzugs, eines Wohnungswechsels oder einer Besichtigung darauf achten, den Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Eine Wohnungsbesichtigung sollten Sie am besten alleine machen, damit das Risiko einer Corona Ansteckung so gering wie möglich bleibt. Aufgrund des Kontaktverbotes müssen Sie bei einem Umzug auf viele helfende Hände verzichten. Die Mindestanzahl der Personen pro Wohnung sollte dabei beachtet werden, ansonsten natürlich auch auf den Abstand. In den Bundesländern, in denen eine Maskenpflicht herrscht, müssen Sie diese auch aufsetzen, wenn Sie sich außerhalb der Wohnung bewegen. Auf Hände schütteln oder sonstige Rituale sollten Sie unbedingt verzichten.

Wie ist es in Berlin?

Es gibt nicht bundesweit die gleichen Regelungen. Jedes Bundesland stellt andere Corona Regelungen auf, sowie auch in Berlin. In Berlin gilt Folgendes:

Auch hier gilt das Kontaktverbot, welches bedeutet, dass der Kontakt zu anderen Menschen um einiges reduziert werden muss. Auch der Mindestabstand muss eingehalten werden, außer wenn es aufgrund medizinischer Tätigkeiten oder ähnliches nicht möglich ist. Ein Wohnungswechsel in Berlin ist also auch möglich, allerdings müssen dabei auch wichtige Dinge beachtet werden. Die Hygienemaßnahmen und Vorschriften hängen oft öffentlich und gut sichtbar aus.