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Wohnungsübergabe richtig vorbereiten

Möchte man den Wohnort wechseln gilt es, nachdem eine neue Wohnung gefunden wurde, das bestehende Mietverhältnis zu kündigen. Die Wohnungsrückgabe findet, im Gegensatz zur Wohnungsübernahme, zum Ende eines Mietverhältnisses statt.

Um spätere Unannehmlichkeiten und Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist eine gute Vorbereitung vor dem Umzug anzuraten. Die vollständige Räumung aller angemieteten Räume und Nebenräume der Wohnung muss ebenso erfolgen wie Entfernung eventuell selbst eingebrachter Einbauten, das Beseitigen von Bohrlöchern in den Wänden und das rückgängig machen aller nicht genehmigter baulicher Veränderungen. Der Zustand der Räumlichkeiten bei der Rückgabe muss besenrein sein, das heißt Schmutz ist in jeder Form gründlich zu entfernen. Über Pflichten die zum Beispiel das Streichen der Wände betreffen geben der Mietvertrag und im Zweifel die so genannte " Lebensdauertabelle " Auskunft. Dort ist geregelt welche Räume in welchem zeitlichen Abstand gestrichen werden müssen.
Vorrangig gilt der Grundsatz dass die Räumlichkeiten so übergeben werden müssen wie sie übernommen wurden. Hat der Mieter also weiß gestrichenen Räumlichkeiten übernommen wird es bei einer Rückgabe von individuell farbenprächtig gestalteten Wänden Probleme geben. Abnutzungserscheinungen zum Beispiel am Parkett sollten die als "normale Laufspuren" einzuordnenden Abnutzungen nicht überschreiten - Kratzer ,beispielsweise von Katzen verursacht ,gelten als Zerstörung und müssen vom Vermieter nicht hingenommen werden. Wenn Badewannen, WC- Keramik und Waschbecken nicht überdurchschnittlich abgenutzt oder grob beschädigt wurden sind gilt das als "Spuren von vertragsgemäßem Gebrauch " und muss vom Vermieter akzeptiert werden.

Nach dem Umzug und der Beachtung oben genannter Hinweise zur Vorbereitung kann nun die Wohnungsrückgabe erfolgen. Die Initiative dazu muss vom Mieter ausgehen. Er ist verpflichtet mit dem Vermieter einen geeigneten Termin, vor Beendigung des Mietverhältnisses, zur Rückgabe abzusprechen.
Der Vermieter ist verpflichtet eine Ablesung der Heizkosten zu veranlassen da er diese abrechnen muss. Alternativ zu einem, meist kostenpflichtigem, Termin mit der Ablesefirma können die Verbrauchswerte bei der Wohnungsrückgabe im Einvernehmen beider Parteien in das Protokoll eingetragen werden.

Ein Übergabeprotokoll ist keine Pflicht wird aber von Fachleuten und Mietervereinen dringend empfohlen. ( kostenlose Vordrucke finden sich im Internet )
Ein solches Protokoll schützt beide Parteien vor unangenehmen, späteren Überraschungen. Im Protokoll sollte jedes einzelne Zimmer vermerkt sein und nach entsprechender, gemeinsamer Begehung vermerkt werden ob und ggf. welche Mängel vorhanden sind. Zählerstände von Gas und/oder Wasser und Stromzählern sollten notiert werden. Empfehlenswert ist eine Rückgabe der Wohnung bei Helligkeit - falls also die Stromlieferung schon abgemeldet wurde ist die Tageszeit zu beachten ! Welche Schlüssel in welcher Anzahl übergeben werden ist ebenfalls zu notieren.

Wenn der Vermieter keine persönliche Übergabe wünscht kann er die Wohnung auch mündlich für mangelfrei erklären. Er ist dann aber an diese Erklärung gebunden und kann später keine Mängel oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Nach einvernehmlicher Regelung der Rückgabe ist es wichtig dass der Mieter dem Vermieter Auskunft über seinen zukünftigen Wohnort gibt. Die neue Adresse ist wichtig um eventuell noch ausstehende Kautionsrückzahlungen oder die ,meist erst im Nachhinein erstellte , Nebenkostenabrechnung abzurechnen.

Bild: © GG-Berlin / pixelio.de